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   BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58   

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https://dejure.org/1958,238
BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58 (https://dejure.org/1958,238)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1958 - V B 84.58 (https://dejure.org/1958,238)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1958 - V B 84.58 (https://dejure.org/1958,238)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.10.1955 - IV C 26.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58
    Daran fehlt es hier: Sowohl das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1955 - BVerwG IV C 026.55 - (BVerwGE 2, 279) als auch das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. August 1957, das die beklagte Behörde vergeblich mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten hat (vgl. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1958 - BVerwG V B 243.57 -) beziehen sich nicht auf das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, sondern auf das Heimkehrergesetz.
  • BVerwG, 15.01.1958 - V C 614.56

    Anspruch auf eine Kriegsgefangenenentschädigung wegen des Aufenthalts in

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58
    Dieses hat wiederholt dahin entschieden, daß weder die Stellung unter Polizeiaufsicht noch Ausreiseschwierigkeiten für sich allein den Begriff des "Festgehaltenwerdens" im Sinne des § 2 Abs. 2 KgfEG erfüllen; vgl. insbesondere das Urteil vom 15. Januar 1958 - BVerwG V C 614.56 -.
  • BVerwG, 14.02.1958 - V B 243.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58
    Daran fehlt es hier: Sowohl das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1955 - BVerwG IV C 026.55 - (BVerwGE 2, 279) als auch das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. August 1957, das die beklagte Behörde vergeblich mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten hat (vgl. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1958 - BVerwG V B 243.57 -) beziehen sich nicht auf das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, sondern auf das Heimkehrergesetz.
  • BVerwG, 15.09.1955 - IV C 026.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58
    Daran fehlt es hier: Sowohl das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1955 - BVerwG IV C 026.55 - (BVerwGE 2, 279) als auch das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. August 1957, das die beklagte Behörde vergeblich mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten hat (vgl. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1958 - BVerwG V B 243.57 -) beziehen sich nicht auf das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, sondern auf das Heimkehrergesetz.
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Mit der jetzigen Entscheidung setzt sich der beschließende Senat - ebensowenig wie das auf den angeführten Beschluß vom 7. März 1960 zutrifft - aber auch nicht in Widerspruch mit sonstigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts; die entgegengesetzte Auffassung von Bettermann und von Hanack entbehrt der Grundlage: Der von ihnen angeführte Beschluß des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - beruht auf der folgenden Erwägung: Damit grundsätzliche Bedeutung der Sache im Sinne des § 23 Abs. 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 908) anzuerkennen sei, die allein für die Zulassung der Revision erforderlich ist, sei zu verlangen, daß diejenigen Entscheidungen, die miteinander in Widerspruch geraten, zu demselben Rechtsgebiet ergangen sind.
  • BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60

    Vorliegen einer abweichenden Rechtsauffassung bei einer in mehreren Gesetzen in

    Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt jedoch nicht vor, wenn in mehreren Gesetzen eine gleichartige Rechtsfrage auftaucht, die angefochtene Entscheidung aber auf Grund eines anderen Gesetzes ergangen ist als desjenigen, das der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegt; denn die Divergenzrevision beruht auf dem Grundgedanken, daß nicht etwa allgemeine, auf mehreren Rechtsgebieten auftretende Rechtsfragen beantwortet werden sollen, sondern die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in der Auslegung bestimmter Gesetzesvorschriften gesichert werden soll (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 -).
  • BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat entschieden hat, gleichen sich die vom Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und vom Heimkehrergesetz erfaßten Personenkreise im wesentlichen, decken sich aber nicht völlig (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -).
  • BVerwG, 13.03.1962 - V B 75.61
    Überdies hat der erkennende Senat gerade in den beiden vom Beklagten bezeichneten Entscheidungen vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 - ausgeführt, daß aus seiner Feststellung, wonach der in § 1 HkG genannte Personenkreis der gleiche sei wie der in § 2 Abs. 1 KgfEG erfaßte, nichts für die Fälle der sog. "unechten" Kriegsgefangenen nach § 2 Abs. 2 KgfEG hergeleitet werden könne.
  • BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65

    Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung

    Denn mögen sich auch die vom Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und vom Heimkehrergesetz erfaßten Personenkreise nicht völlig decken (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -), so besteht kein Anlaß, die wörtlich übereinstimmende Formulierung "wegen ihrer Volkszugehörigkeit oder ihrer Staatsangehörigkeit" in § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1964 (BGBl. I S. 695) - KgfEG - und in § 1 Abs. 3 des Heimkehrergesetzes vom 19. Juni 1950 (BGBl. S. 221) mit späteren Änderungen verschieden zu beurteilen.
  • BVerwG, 15.09.1965 - V CB 96.65

    Vorliegen einer unechten Kriegsgefangenschaft - Verschleppung in ausländisches

    Auch das ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats bereits geklärt (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -).
  • BVerwG, 27.10.1965 - V C 89.64

    Rechtsmittel

    Auch die Vorschriften des Heimkehrergesetzes über die unverschuldete Verzögerung der Rückkehr können nicht herangezogen werden, da das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz gegenüber dem Heimkehrergesetz eine eigenständige Rechtsmaterie ist (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -).
  • BVerwG, 07.07.1965 - I B 27.65
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Anwendung des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht schon ausgeschlossen ist, weil die abweichende Rechtsauffassung eine in mehreren Gesetzen auftauchende Rechtsfrage betrifft, die abweichende Entscheidung aber zu einem anderen Gesetz ergangen ist als die Entscheidung des Senats (Beschluß des VIII. Senatsvom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 - [DVBl. 1960, 364 = NJW 1960, 979]; vgl. Beschluß des V. Senatsvom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 -).
  • BVerwG, 22.02.1965 - V B 91.64

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Heimkehrer und die Anerkennung als

    Denn dieses Gesetz hat die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kriegsgefangenenschaft in § 2 selbständig geregelt, überdies hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß die vom Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und Heimkehrergesetz erfaßten Personenkreise sich zwar im wesentlichen gleichen, sich aber nicht völlig decken (vgl.Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - undUrteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -).
  • BVerwG, 31.05.1961 - VIII C 82.60

    Rechtsmittel

    Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken des Gesetzes, der dahin geht, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in der Auslegung bestimmter Gesetzesvorschriften zu sichern (vgl. hierzuBeschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - BAG, JZ 1954 S. 515 und Koehler, VwGO, Anm. V, 9 zu § 132).
  • BVerwG, 15.05.1959 - V B 251.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.06.1963 - VIII B 36.63

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.04.1962 - VIII B 134.61

    Unmittelbare Gefährdung als subjektive und besondere Zwangslage - Divergenzrüge

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